Digitale Semesterapparate weiter pauschal vergütet

Digitale Semesterapparate weiter pauschal vergütet

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Für einen ungestörten Verlauf des Wintersemesters hat sich die Kultusministerkonferenz mit der VG Wort geeinigt: Bis zum 28. Februar 2018 kann urheberrechtlich geschütztes Material unter denselben Voraussetzungen wie bisher digital genutzt werden, und wird pauschal abgerechnet. Danach tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft.

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